Barrierefreiheitserklärung
Der Fürhapperhof ist bemüht, seine Website www.fuerhapperhof.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vereinbar. Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit befindet sich im Aufbau, da die Website laufend weiterentwickelt wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Einige Bilder enthalten noch keine vollständigen Alternativtexte.
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Kontrastverhältnisse und Schriftgrößen entsprechen nicht in allen Bereichen den WCAG-Anforderungen.
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PDF-Dokumente (z. B. Preislisten) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
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Die Tastaturbedienbarkeit ist in Teilen der mobilen Navigation noch eingeschränkt.
Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren zu beheben und die Zugänglichkeit zu verbessern.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte mittels Selbstbewertung auf Basis der WCAG 2.1.
Feedback und Kontakt
Solltest du auf unserer Website Barrieren bemerken oder Hilfe beim Zugang zu Inhalten benötigen, freuen wir uns über deine Rückmeldung. Bitte kontaktiere uns:
Fürhapperhof
Gregor Lehner
Fürhapper Straße 37, 4052 Ansfelden
+43 (0) 650 4321057
Durchsetzungsverfahren
Wenn du keine zufriedenstellende Antwort auf deine Anfrage zur Barrierefreiheit der Website erhältst, kannst du dich an die Beschwerdestelle der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit entgegen:
Kontaktstelle für digitale Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstelle der FFG
Sensengasse 1, 1090 Wien
E-Mail: barrierefreiheit@ffg.at
Web: www.ffg.at/barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 12. Mai 2025